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BLV: Lebensmittel online einkaufen

Das Lebensmittelrecht gilt auch für das Internet. Nur Produkte, die alle Anforderungen erfüllen und sicher sind, dürfen in den Verkehr gebracht werden. Trotzdem ist beim Onlinekauf besondere Vorsicht geboten.

Mit der Covid-19-Pandemie hat sich der Trend deutlich verstärkt, Lebensmittel online einzukaufen. Die Kantonschemikerinnen und Kantonschemiker haben eine nationale Kontrolle zu online angebotenen Lebensmitteln durchgeführt. Bei 323 Onlineshops schweizweit wurde geprüft, ob auch online alle nötigen Produkteinformationen verfügbar sind.

Die Angaben waren bei 78 % der Onlineshops mangelhaft oder fehlten ganz. Die Kantonschemikerinnen und Kantonschemiker haben Massnahmen veranlasst, damit die Mängel behoben werden.

Konsumentinnen und Konsumenten müssen auch online vollständig und korrekt zu Lebensmitteln informiert werden. Das Lebensmittelgesetz verlangt, dass online dieselben Informationen verfügbar sind, wie sie auf der Etikette anzugeben sind. Davon ausgenommen sind nur das Haltbarkeitsdatum und das Warenlos.

BLV - Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen

Verband der Kantonschemiker der Schweiz - Medienmitteilung (pdf)

Informationsblatt für den Onlinehandel mit Lebensmitteln (pdf)