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BLV-Informationsschreiben 2020/4: Liste der Schweizer Bezeichnungen für Erzeugnisse der Fischerei und Aquakultur

Das BLV hat ein Informationsschreiben betreffend der Bezeichnungen für Erzeugnisse der Fischerei und Aquakultur veröffentlicht. Die Liste umfasst Speisefische, Krebstiere, Weichtiere und Stachelhäuter. Sie hat empfehlenden Charakter und soll als Hilfestellung bei der Kennzeichnung der jeweiligen Arten in den drei Amtssprachen dienen.

Rechtsgrundlagen: Art. 18 der Verordnung des EDI über Lebensmittel tierischer Herkunft (VLtH; SR 817.022.108) legt fest, dass sich die Sachbezeichnung für Fischereierzeugnisse zusammensetzen muss aus einem Hinweis auf die Tierart unter Angabe der gemeinen und der wissenschaftlichen Bezeichnung sowie der Bezeichnung «Fischereierzeugnis» oder einer branchenüblichen Bezeichnung.

Dabei ist das lebensmittelrechtliche Täuschungsverbot, insbesondere Art. 18 des Lebensmittelgesetzes (LMG; SR 817.0) sowie Artikel 12 der Lebensmittel- und Gebrauchsgegenständeverordnung (LGV; SR 817.02) von besonderer Bedeutung. Eine unklare Bezeichnung der Tierart kann geeignet sein, bei Konsumentinnen und Konsumenten falsche Vorstellungen über die Beschaffenheit und den Wert des Produkts zu wecken.

BLV - Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen

Informationsschreiben 2020/4: Liste der Schweizer Bezeichnungen für Erzeugnisse der Fischerei und Aquakultur (pdf)