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BfR empfiehlt Akute Referenzdosis als Grundlage zur Beurteilung hanfhaltiger Lebensmittel

Tetrahydrocannabinol (THC bzw. Δ9-THC) ist ein psychoaktives Cannabinoid, das in hanfhaltigen Lebensmitteln enthalten sein kann. Die Substanz kann ab einer bestimmten Aufnahmemenge unerwünschte gesundheitliche Folgen mit sich bringen, beispielsweise Stimmungsschwankungen und Müdigkeit. Um das Auftreten solcher Wirkungen zu vermeiden, hatte das Bundesinstitut für gesundheitlichen Verbraucherschutz und Veterinärmedizin (BgVV) im Jahr 2000 Richtwerte für maximale THC-Gehalte in verschiedenen Lebensmittelgruppen empfohlen. Für Getränke wurde der Richtwert mit 0,005 mg/kg, für Speiseöle mit 5 mg/kg und für alle anderen Lebensmittel mit 0,150 mg/kg angegeben. Im Jahr 2018 kam das BfR zu dem Schluss, dass diese Werte nicht mehr dem wissenschaftlichen Stand entsprechen.