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Am 01. Januar 2021 trat das angepasste Dachreglement Suisse Garantie in Kraft

Die wichtigsten Änderungen finden sich auf der Homepage von Suisse Garantie.

Die Aenderungen betreffen insbesondere folgende Punkte:

  • Ziffer 3.1.2: Wenn ein Suisse Garantie zertifiziertes, zusammengesetztes Produkt als Zutat eingesetzt wird, kann es zu 100% als SGA-Zutat angerechnet werden und muss nicht aufgeschlüsselt werden. Die Handhabung war schon immer so, wurde jedoch nicht explizit erwähnt.
  • Ziffer 3.2.3: Aus rechtlicher Sicht braucht es in der Gastronomie eine glaubwürdige Kontrolle. Die Technische Kommission hat entschieden, dass der Prozess analog den aktuell berechtigten Betrieben ablaufen soll. Deshalb müssen Gastronomiebetriebe zukünftig zertifiziert werden.
  • Ziffer 4.5: Neu wird definiert, dass die Audits vor Ort stattfinden müssen (ausgenommen risikobasiert und in Ausnahmefallen). In der Handhabung war immer klar, dass die Audits vor Ort stattfinden müssen, dies wurde im Dachreglement aber nicht explizit erwähnt.

procert.ch

Anforderungen Suisse Garantie