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Innovationen im Lichte des Lebensmittelrechts

Fachliche Zusammenfassung der 12. Wädenswiler Lebensmittelrecht-Tagung vom 11. Mai 2017. Das neue schweizerische Lebensmittelrecht, das am 1. Mai 2017 in Kraft getreten ist, lieferte die Anregung für das Thema der 12. Lebensmittelrecht-Tagung der ZHAW: Durch den Wegfall des bisher geltenden Positivprinzips soll die Innovationskraft der Lebensmittelwirtschaft gestärkt werden. Deshalb standen Innovationsthemen im Fokus der Tagung.

Alle Referierenden mit Tagungsleiterin Evelyn Kirchsteiger-Meier (4.v.li.) ©Tevy

Die Tagung ermöglichte es den rund 190 Teilnehmenden, zentrale Aspekte des neuen Lebensmittelrechts kennenzulernen und gleichzeitig ihr lebensmittelrechtliches Wissen spezifisch zum Thema «Innovationen» zu vertiefen. Das bisher geltende Positivprinzip besagt, dass ein Lebensmittel nur verkehrsfähig ist, wenn es unter einer Sachbezeichnung umschrieben oder aber vom Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV) bewilligt wurde. So war beispielsweise Quorn, bekannt als Fleischersatz, bisher bewilligungspflichtig. Neu können solche Produkte ohne Bewilligung auf den Markt kommen, wenn sie sicher sind und den rechtlichen Vorgaben entsprechen. Dieser Paradigmenwechsel bedeutet eine Deregulierung im schweizerischen Lebensmittelrecht, welche die Innovationskraft der Betriebe fördern soll.

An der Tagung wurden verschiedene Aspekte zu «Innovationen im Lichte des neuen Lebensmittelrechts» diskutiert. Eine ausführliche fachliche Zusammenfassung findet sich im PDF.

Downloads (Bilder ©Tevy Wädenswil)

Fachkontakt

Evelyn Kirchsteiger-Meier, Dozentin und Leiterin Fachstelle QM und Lebensmittelrecht, ZHAW/Wädenswil. 058 934 57 04, evelyn.kirchsteiger-meier@zhaw.ch