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Zwei neue Leitfäden für die Vermeidung von Lebensmittelverlusten

Viele Lebensmittel werden aufgrund ihres Datums verschwendet, obwohl sie eigentlich noch einwandfrei wären. Um dieses Problem anzugehen, hat die ZHAW im Auftrag des Bundesamtes für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV) zwei Leitfäden erarbeitet. Sie sollen helfen, Lebensmittelverluste bei der Datierung und der Abgabe von Lebensmitteln zu vermeiden.

Der erste Leitfaden richtet sich an die Hersteller von Lebensmitteln. Ziel dieses Leitfadens ist es, die Datierung von Lebensmitteln so zu optimieren, dass möglichst wenig Lebensmittel unnötigerweise entsorgt werden. Insbesondere helfen Empfehlungen, je nach Lebensmittelkategorie die passende Datierungsart zu wählen: leicht verderbliche Produkte brauchen ein Verbrauchsdatum (VD), währenddem bei den übrigen Produkten ein Mindesthaltbarkeitsdatum angebracht ist (MHD). Heute sind nämlich zahlreiche Lebensmittel mit einem VD auf dem Markt zu finden, obwohl sie nicht leicht verderblich sind und die Lebensmittelsicherheit auch mit einem MHD gewährleistet werden könnte.

Der zweite Leitfaden soll Herstellern, Inverkehrbringern und Abnehmern von Lebensmitteln (z.B. sozialen Einrichtungen) eine Entscheidungsgrundlage liefern, um die Abgabe von Lebensmitteln im Sinne der Gewährleistung der Lebensmittelsicherheit sowie der Reduktion von Lebensmittelverlusten weiter zu optimieren. Den Kern dieses Leitfadens bilden sogenannte ‘MHD+’-Fristen. Das sind Zeitangaben, wie lange nach Ablauf des MHDs Produkte bei korrekter Lagerung in der Regel einwandfrei und sicher sind und folglich abgegeben werden dürfen (MHD +6 bis 360 Tage, je nach Lebensmittelkategorie). Die aufgrund der relevanten Produkteigenschaften festgelegten ‘MHD+’ -Fristen wurden mit ausländischen Leitfäden aus den Niederlanden, Italien, Frankreich und England abgeglichen. Innerhalb dieser ‘MHD+’-Fristen wird empfohlen, Lebensmittel mit entsprechender Kennzeichnung zu reduziertem Preis in Verkehr zu bringen oder in Form von Lebensmittelspenden zu verteilen.

Produkte mit einem Verbrauchsdatum (VD) dürfen nach Ablauf des Datums nicht mehr in Verkehr gebracht werden. Allerdings können Produkte mit einem VD, welche sich zum Tieffrieren eignen, als Tiefkühlprodukt weitere 90 Tage lang abgegeben und verwendet werden, sofern sie bis spätestens am Tag des VDs zwecks Haltbarkeitsverlängerung eingefroren werden. Neu etikettiert kann so die Verteilung zum Konsumenten sichergestellt werden.

Die beiden Leitfäden ebnen den Weg für tiefgreifende Änderungen im Warenmanagement der Detailhändler: Sie legitimieren die Betriebe, Lebensmittel auch nach Ablauf ihres MHDs für ein begrenztes Zeitfenster noch in Verkehr zu bringen, sofern sie die Lebensmittel entsprechend kennzeichnen. Dadurch kann der Handel einen Grossteil der jährlich über 100'000 Tonnen Lebensmittelabfälle vermeiden, die allein im Detailhandel anfallen.

Die Leitfäden richten sich nicht nur an den Handel, sondern auch an die Kunden. Im Haushalt ist nämlich das Potenzial noch grösser als im Handel, die Verschwendung abgelaufener Produkte zu verringern. Auch dabei übernimmt der Handel eine wichtige Funktion: Wenn er die neuen Leitfäden anwendet und Lebensmittel am Abend nach Ablauf des MHDs nicht mehr entsorgt, werden auch die Kundinnen und Kunden dafür sensibilisiert, dass die Produkte weiterhin konsumiert werden können, solange sie einwandfrei aussehen und schmecken.

Somit unterstützen die neuen Leitfäden Hersteller, Inverkehrbringer, Spendenorganisationen und Konsumenten, ihren Beitrag zur Erreichung des Sustainable Development Goals «Food Waste Halbierung bis 2030» zu leisten.

Publikationen

Die zwei neuen Datierungsleitfäden können hier eingesehen werden: