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Ausleihe
Der Grossteil des Bestandes ist frei zugänglich und mit Ausnahme des Präsenzbestandes ausleihbar.
Jede Ausleihe muss beim Bibliothekspersonal registriert werden. Für die Ausleihe ist ein Bibliotheksausweis erforderlich, den Sie, nachdem Sie sich online eingeschrieben haben, gratis in der Bibliothek erhalten. Haben Sie bereits einen NEBIS- oder IDS-Ausweis, sind diese ebenso einsetzbar wie Ihre CampusCard der ZHAW.
Leihfristen / Verlängerung
Die Dauer der Leihfrist kann je nach Dokumentenart und NEBIS-Bibliothek variieren.
Im Standardfall beträgt die Leihfrist „28 Tg/140 Tg“. Dies bedeutet, dass Sie das Dokument maximal 168 Tage behalten können.
Nach den ersten 28 Tagen wird die Leihfrist automatisch 2x um je 28 Tage verlängert. Anschliessend können Sie Ihre Dokumente noch maximal 3x in Ihrem Benutzungskonto online verlängern, bis die maximale Leihfrist von 168 Tagen erreicht ist. Eine Verlängerung ist immer nur dann möglich, wenn keine Reservation vorliegt.
Die im Benutzungskonto bzw. im NEBIS Katalog angezeigte Leihfrist ist in jedem Fall verbindlich. Ein Dokument wird auch im Fall einer Reservation erst dann zurückgerufen, wenn diese Frist abgelaufen ist. Dies gilt auch für die neue Leihfrist nach einer Verlängerung.
Ist die maximale Leihfrist erreicht, so müssen Sie Ihre Dokumente am Schalter der besitzenden Bibliothek vorweisen oder zurückgeben. Detailinfo Leihfristen.
Über Ausnahmenregelungen entscheidet allein die ausleihende Bibliothek. Bitte nehmen sie direkt mit der entsprechenden Bibliothek Kontakt auf. Das Personal der Hochschulbibliothek ZHAW kann Ihnen keine Medien aus anderen Bibliotheken verlängern.
Rückgabe
Die Medien der Hochschulbibliothek bringen Sie bitte der entsprechenden Teilbibliothek zurück. Medien aus dem NEBIS-Verbund können Sie an jeder Teilbibliothek der ZHAW zurückgeben.
Für die Rückgabe ausserhalb der Öffnungszeiten steht Ihnen ein Rückgabekasten zur Verfügung.
Mit der Nutzung der Hochschulbibliothek akzeptieren Sie die Benutzungs- und Gebührenordnung
Sie verlassen die ZHAW?
Sie können Ihren NEBIS-Ausweis bzw. Ihre als NEBIS-Ausweis aktivierte CampusCard auch weiterhin für Ausleihen in den deutschschweizerischen Bibliotheksverbünden verwenden.Passen Sie Ihre Mailadresse in Ihrem Benutzungskonto an, da Ihre
ZHAW-Mailadresse gelöscht wird.



